Steigleitern dienen vor allem als Zugang zu den Festmacheeinrichtungen und für Notfälle. Sie müssen bis 1,00 Meter unter NNW (niedrigstes Niedrigwasser) bzw. NTnw (niedrigstes Tiedeniedrigwasser) geführt werden.
Damit sie dabei leicht zu montieren und auszuwechseln sind, wird die unterste Leiterhaltung als Steckvorrichtung ausgebildet. Der Holm wird im Bereich der Leiternische bis hinter die Sprossenebene zurückgezogen. Außerdem wird bei hochwasserfreien Ufereinfassungen ein Haltebügel von 40 mm Durchmesser, der 30 cm über die Oberkante der Uferfläche reicht, in 55 cm Abstand hinter der Uferflucht angeordnet.